Bittgebete mittels Propheten und Heiligen zu machen (At-tawassul) i s t rechtmäßig

ABDULLAH4

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Liebe Schwestern und Brüder, zu den bestimmten Gründen, die Allâh für die Erfüllung unserer Bedürfnisse erschaffen hat, gehört das Aussprechen von Bittgeben mittels der Propheten und Heiligen, zu ihren Lebzeiten und nach ihrem Tod. Dieses nennt sich At-tawassul, d.h. einer nennt den Namen eines Propheten oder Heiligen, um ihn zu ehren, damit ihm von Gott, sein Bedürfnis erfüllt wird oder ein Schaden abgewendet wird.

Die Bitte ist an Gott, weil die Propheten und Heiligen, weder einen Schaden noch einen Nutzen erschaffen können. Jedoch bitten wir Allâh mittels ihnen, in der Hoffnung das unsere Bedürfnisse erfüllt werden.

Daher sagen wir: "O Allâh, ich bitte Dich mittels der Würde des Propheten, mein Bedürfnis zu erfüllen und mich von meinem Kummer zu befreien."

Bittgebete mittels Propheten und Heiligen zu machen, in ihrer Anwesenheit und Abwesenheit, ist erlaubt. Dafür gibt es gesetzmäßige Beweise, die darauf hindeuten.

Der Gesandte Gottes, lehrte dem Blinden, sein Bittgebet mittels ihm zu machen. Dieser Blinde führte dies aus. Er machte sein Bittgebet mittels des besten Geschöpf Gottes und Allâh, der über alles Erhabene, gab ihm wieder sein Sehen zurück.
Der Gesandte Gottes, Muhammed Aleyhisselam lehrte ihm folgendes Bittgebet:

Die Bedeutung lautet: "O Allâh, ich bitte Dich, mittels Deines Propheten Muhammed, der aus Gnade zu den Menschen gesandt wurde. O Muhammed, ich mache mein Bittgebet mittels dir, zu meinem Herrn, damit Er mir mein Bedürfnis erfüllt."

Dieser Blinde war während er dies auführte, nicht in der Anwesenheit des Propheten. Der Beweis dafür ist, dass der Überlieferer dieser Aussage, ^Uthmân ibnu Huneif, bei der Überlieferung dieser Aussage, sagte: "Bei Gott, es dauerte nicht lange dass wir auseinander gegangen waren, bis dieser Mann zu uns eintrat und wieder sehen konnte."

Von seiner Aussage, "bis dieser Mann zu uns eintrat", haben wir erkannt, dass dieser Mann abwesend war, als er sein Bittgebet, mittels des Gesandten Gottes, zu Allâh aussprach.

Der Rechtsgelehrte, ^Aliyy As-subkiyy, hat in seinem Buch "Schiffâ-us-saqâm", folgendes niedergeschrieben: "Wisse, es ist erlaubt und gut, mittels Propheten Bittgebete zu seinem Herrn auszusprechen. Dass dieses erlaubt und gut ist, ist von den Angelegenheiten, die jeder religiösen Person bekannt sind. Bekannte Angelegenheiten, die zu entnehmen sind, von den Handlungen der Propheten und Gesandten und von den Verhaltenweisen der Rechtschaffenen, die in den ersten drei Jahrhunderten der Hidjrah lebten, der Gelehrten und der Allgemeinheit der Muslime. Keiner von ihnen hat diese Sache geleugnet."

Mit den Gelehrten, sind die in Betracht kommenden Gelehrten gemeint. Der islamische Gelehrte Ibnu Hadjar, hat in dem Buch "Fathul-bârî", folgendes niedergeschrieben: "Ibnu Abî Scheibah hat von der Überlieferung von Abû Salîh über Mâlik Ad-dâr, mit einer starken Überlieferungskette überliefert, dass die Menschen in der Zeit von ^Umar, d.h. als er Khalif war, von einer Hungersnot betroffen waren.

Daraufhin kam ein Mann, zu dem Grab des Propheten und sagte: "O Gesandter Gottes, bitte Allâh für deine Gemeinschaft um Regen, da sie zugrunde gehen."

Daraufhin sah dieser Mann den Propheten im Traum, der ihm sagte, er soll zu ^Umar gehen und ihm seinen Gruß überbringen und ihn benachrichtigen, dass sie Regen bekommen werden und ihm sagen, dass er sich in der Angelegenheiten der Gemeinschaft bemühen soll.

Dieser Mann kam und berichtete dies ^Umar, der der daraufhin sinngemäß sagte: "O Allâh, ich werde mich so sehr ich kann bemühen, der Gemeinschaft zu dienen."

Dieser Mann, der das Grab des Propheten aufsuchte, um Segen zu erlangen, war Bilâl ibnu-l-Hârith Al-Mazaniyy, ein Gefährte des Propheten.

Er sagte: "O Gesandter Gottes, bitte Allâh für deine Gemeinschaft um Regen, da sie zugrunde gehen."

Weder ^Umar noch ein anderer hat ihm darin widersprochen.

Liebe Schwestern und Brüder, wisset, es gibt keinen wirklichen Beweis der verbietet, Bittgebete mittels Propheten und Heiligen, in ihrer Anwesenheit oder nach ihrem Tod zu machen mit der Behauptung, dass dieses Anbetung zu jemanden außer Allâh sei.

Der bloße Ausruf einer lebenden oder toten Person, die bloße Ehrung, die bloße Zuhilfenahme, das bloße Aufsuchen des Grabes eines Heiligen, um Segen zu erlangen, ist keine Anbetung zu jemanden außer Allâh.

Anbetung ist die höchste Stufe der Demut und des Gehorsams.

Einige Gelehrte sagten: "Die höchste Stufe der Demut gebührt niemandem außer Allâh."

Die bloße Demut, bedeutet jedoch nicht Anbetung, sonst würde jeder, der sich für Könige und Regierende demütigt den Unglauben begehen.

Es ist erwiesen, dass Mu^âz ibn Djabal, als er aus der Region Schâm eintraf, sich für den Gesandten Gottes niederwarf.

Was die Niderwerfung betrifft, so gehört sie zu einem großen Erscheinungsbild bezüglich der Erscheinungsformen der Demut. Daraufhin sagte ihm der Gesandte Gottes, Muhammed Aleyhisselam : "Tu das nicht!" Das heißt er hat ihm dies untersagt.

Obwohl seine Niderwerfung für den Propheten zu einem großen Erscheinungsbild der Demut gehört, hat der Gesandte Gottes, ihn nicht als Ungläubigen verurteilt oder ihm gesagt, dass er Allâh einen Teilhaber zugeschrieben habe.

Die Niederwerfung für einen Menschen, nicht mit der Absicht der Anbetung sondern mit der Absicht der Begrüßung ist in der Gesetzgebung des Propheten Muhammed verboten.

Deshalb Diener Gottes, schütze dich durch die Religionslehre, damit du die Dinge an ihre Stellen setzt und somit das, was Allâh verboten hat, verbietest und das, was Allâh erlaubt hat, erlaubst.

In Demut bitten wir Allâh, den über alles Erhabenen, uns vor dem Unglauben zu bewahren, uns aufrichtige Absichten zu geben, und mögen unsere letzten Worte sein: "Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt und ich bezeuge dass Muhammed der Gesandte von Allâh ist."
 
Üst